… ist die Menge Urin, die nach dem Wasserlassen in der Blase verbleibt. Eine rechtzeitige Behandlung ist wichtig, um Komplikationen wie Infektionen oder Blasenschäden zu vermeiden.

NEWS & INFOS

URLAUBSZEIT

Während der Urlaubszeit ist eine Vertretung für dringende Anliegen in allen Vertrags-Gemeinschafts- und Gruppenpraxen für Gynäkologie und Geburtshilfe in Wien gewährleistet – und das ohne Schließtage, je nach Kapazität.

WICHTIG:
Bitte geben Sie bei der Anmeldung VOR dem STECKEN Ihrer e-card unbedingt den Hinweis „URLAUBSVERTRETUNG“ an.

KONTAKTDATEN und ADRESSEN zu Kassenärzt:innen finden Sie unter:
praxisplan.at — ein Service der Ärztekammer Wien.

MEDIZINISCHE NOTFÄLLE

Rufen Sie bitte 144 oder suchen Sie bitte sofort eine NOTFALLAMBULANZ in einem Spital auf!

Die unserer Praxis nächstgelegenen Spitäler sind:

Klinik Favoriten 
(vormals Kaiser-Franz-Josef Spital)

Kundratstraße 3, 1100 Wien
+43 1 60191 74707
+43 1 60191 74708

Klinik Landstraße
(vormals KH-Rudolfstiftung)

Juchgasse 25, 1030 Wien   
+43 1 71165 4707
+43 1 71165 4708

Einen Überblick über sämtliche Spitäler Wiens inklusive Kontaktadressen, haben wir für Sie unter dem Menüpunkt ‚Meine Praxis‘  in unserem Downloadbereich unter Geburtskliniken Wien zusammengestellt.

e-Rezept

Kassen-Medikamente können seit 1.Juli 2023 via eRezept versendet werden (unabhängig von ELGA).

Alle, in Österreich Versicherten können mit einem Kassen-eRezept ihr Medikament in jeder österreichischen Apotheke abholen – nicht aber in einer Web-/Online-Apotheke! Privatrezepte können nicht versendet werden – daher müssen diese in der Ordination abgeholt werden.

Seit 1. Juli muss die e-card 1x pro Quartal in der Ordination gesteckt werden, damit das eRezept für 90 Tage zur Benutzung freigeschaltet ist.

Laborbefunde - Vorgehensweise

Bei Laborbefunden gehen wir abhängig vom jeweiligen Ergebnis, wie folgt vor:

1. Bei akutem und therapiepflichtigem Befund werden Sie von uns aktiv kontaktiert. Es werden Ihnen die weiteren notwendigen Schritte kommuniziert (Therapie, Termin, e-Rezept, …).

2. Sollten Sie innerhalb von 2 Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, ist davon auszugehen, dass Ihr Befund keiner medizinischen Abklärung, Weiterverfolgung oder Therapie bedarf. Bei nicht therapiepflichtigem Laborbefund, auch wenn er Abweichungen zum angegebenen Referenzbereichen aufweist, bitten wir Sie etwaige Fragen dazu bei einem Folgetermin mitzunehmen.

E-Mail-Anfragen können wir aufgrund des aktuell sehr hohen E-Mail-Aufkommens leider nicht mehr beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis. DANKE.