Im Rahmen der gynäkologischen Untersuchung wird zur Früherkennung eines Gebärmutterhalskarzinoms ein Zervixabstrich (PAP-Abstrich) entnommen.
Beim PAP-Abstrich handelt sich um eine schmerzfreie Untersuchung; entnommen werden Zellen von der Gebärmutterhalsoberfläche und aus dem Gebärmutterhalskanal, die anschließend zur weiteren Untersuchung ans Labor geschickt werden.
Mithilfe des PAP-Abstrichs lassen sich etwaige Zellveränderungen rechtzeitig identifizieren, sodass bereits Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs erfasst werden können.
Im Fall eines auffälligen Befunds wird die Patientin umgehend benachrichtigt, um – abhängig von der individuellen Ausgangssituation und den Untersuchungsergebnissen – weitere Untersuchungen und Tests zur näheren Abklärung durchführen zu können (genaue Untersuchung des Gebärmutterhalses, HPV-Typisierung etc.).
Je früher Brust- und Gebärmutterhalskrebs sowie dessen Vorstufen erkannt werden, desto besser sind die individuellen Behandlungsmöglichkeiten und die Chancen auf vollständige Genesung.
Die zytologische Beurteilung eines einzelnen PAP-Abstrichs erfasst 45-83% von Krebs-und Krebsvorstufen am Gebärmutterhals.
Nur eine regelmäßige, leitlinienkonforme Wiederholung der Untersuchung gewährleistet eine ausreichende Sensitivität zur Krebsvorsorge.
Während der Urlaubszeit ist eine Vertretung für dringende Anliegen in allen Vertrags-Gemeinschafts- und Gruppenpraxen für Gynäkologie und Geburtshilfe in Wien gewährleistet – und das ohne Schließtage, je nach Kapazität.
WICHTIG:
Bitte geben Sie bei der Anmeldung VOR dem STECKEN Ihrer e-card unbedingt den Hinweis „URLAUBSVERTRETUNG“ an.
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Einen Überblick über sämtliche Spitäler Wiens inklusive Kontaktadressen, haben wir für Sie unter dem Menüpunkt ‚Meine Praxis‘ in unserem Downloadbereich unter Geburtskliniken Wien zusammengestellt.
Kassen-Medikamente können seit 1.Juli 2023 via eRezept versendet werden (unabhängig von ELGA).
Alle, in Österreich Versicherten können mit einem Kassen-eRezept ihr Medikament in jeder österreichischen Apotheke abholen – nicht aber in einer Web-/Online-Apotheke! Privatrezepte können nicht versendet werden – daher müssen diese in der Ordination abgeholt werden.
Seit 1. Juli muss die e-card 1x pro Quartal in der Ordination gesteckt werden, damit das eRezept für 90 Tage zur Benutzung freigeschaltet ist.
Bei Laborbefunden gehen wir abhängig vom jeweiligen Ergebnis, wie folgt vor:
1. Bei akutem und therapiepflichtigem Befund werden Sie von uns aktiv kontaktiert. Es werden Ihnen die weiteren notwendigen Schritte kommuniziert (Therapie, Termin, e-Rezept, …).
2. Sollten Sie innerhalb von 2 Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, ist davon auszugehen, dass Ihr Befund keiner medizinischen Abklärung, Weiterverfolgung oder Therapie bedarf. Bei nicht therapiepflichtigem Laborbefund, auch wenn er Abweichungen zum angegebenen Referenzbereichen aufweist, bitten wir Sie etwaige Fragen dazu bei einem Folgetermin mitzunehmen.
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